2G Regel in Deutschland: Das ändert sich jetzt wegen 2G Plus bei der Kontrolle des digitalen Impfzertifikats

Neue 2G Regel gilt in Deutschland: Bund und Länder machen 2G Plus zum Standard. Insbesondere in der Gastronomie sollen geimpfte und genesene Besucher einen zusätzlichen Test vorlegen. Das ändert auch, wie bisher der Impfstatus kontrolliert wird.
Wo gilt 2G Plus?
Bis 25. Januar soll 2G Plus deutschlandweit in der Gastronomie gelten. Erste Bundesländer verschärfen die Regel sogar, wenden 2G Plus komplett im öffentlichen Leben an. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und in Saarland gilt 2G Plus auch bei Kulturveranstaltungen oder beim Sport.
Sachsen hält von der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie wenig und lehnt den Vorstoß aus dem Bund-und-Länder Gipfel ab. Bayern will 2G Plus im Wirtshaus, im Restaurant und in Cafés erstmal prüfen und erst später entscheiden.
Wo gilt 2G Plus nicht?
Von 2G Plus sind der Einzelhandel und der öffentlichen Personen- und Nahverkehr befreit. Im Handel gilt für Betriebe, die nicht als Grundversorger gelten, 2G. Im ÖPNV gilt wiederum 3G.
Papst ruft „egoistische“ Paare auf, die Haustiere statt Kinder haben: So reagieren Leute im Internet
Was bedeutet 2G Plus?
2G Plus bedeutet: Einige Geimpfte oder Genesene brauchen einen zusätzlichen Test.
Geimpfte und Genesene werden nun in zwei Gruppen aufgeteilt.
Wer nur die Grundimmunisierung erhalten hat, braucht bei 2G Plus einen Testnachweis. Das sind Personen, die zwei Impfungen (entweder Erst- und Zweitimpfung) oder eine Impfung nach einer Genesung erhalten haben. Das gilt auch für Personen, die auf eine Impfung mit dem Impfstoff von Janseen von Cilag/Johnson und Johnson & Johnson lediglich eine mRNA-Impfung erhalten haben.
Wer eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten hat, gilt als wiederum geboostert und braucht dann keinen Testnachweis. Die Auffrischimpfung gilt nicht für Impfwillige mit drei Impfungen, sondern auch für Genesene, die nach einer Genesungsimpfung eine weitere zweite Impfung erhalten haben.
Was ändert sich bei der Kontrolle am Eingang?
Ungeimpfte und Nicht-Genesene dürfen weiterhin nicht am öffentlichen Leben teilhaben. Überall dort, wo 2G Plus gilt, gilt jetzt ein zusätzlicher Kontrollablauf. Betreiber müssen auch den aktuellen Impfstatus prüfen. Das bestätigen die Gesundheitsämter auf Anfrage von FOCUS Online. Betreiber müssen sehen, ob bei den geimpften und genesenen Gästen ein zusätzlicher Test nötig ist – oder nicht.
Grundsätzlich müssen alle Bundesbürger, die nur über eine (einfache) Grundimmunisierung verfügen oder als Genesen gelten, einen Test vorlegen. Eine Ausnahme gilt für Bremen. Hier ist bis zu drei Monate nach der Zweitimpfung oder Genesungsimpfung kein Test nötig. Für Genesene und Geimpfte, die geboostert sind, entfällt die Testpflicht.
Gastwirte, Sicherheitspersonal und Veranstalter müssen jetzt nicht nur das Zertifikat mit der CovPass-Check-App abscannen, um die Gültigkeit zu prüfen, sondern auch den Impfstatus prüfen. Dazu muss das Zertifikat in der App angewählt werden und dann die sensiblen Daten vorgezeigt werden. Bei Status „3/3“ oder „2/1“ ist kein Test nötig. Laut EU-Kommission gelten EU-Bürger dann als „vollständig immunisiert“ (hier der entsprechende Hinweis).
Immerhin soll die CovPass-Check-App soll „zeitnah“ ein Update erhalten, hieß es auf Anfrage.
Zertifikat muss angetippt werden, sonst ist Kontrolle oft nicht möglich
Bis dahin müssen Betroffene zusätzlich das Zertifikat in der CovPass-App oder die Corona-Warn-App anwählen. Obwohl es in der CovPass-App heißt, dass die sensiblen Daten den Gastwirten oder Betreibern nicht angezeigt werden sollen. Allerdings nur über den Impfstatus des Gastes weiß der Betreiber, ob ein Antigen-Schnelltest zusätzlich verlangt und kontrolliert werden muss.
Auch interessant:
Wer ist Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto? Was wir wissen – und nicht wissen
10 wichtigste Momente in der Geschichte, die die Welt für immer verändert haben.
Peter Thiel: 10 Dinge, die Sie über Peter Thiel nicht wussten
Vom Grippeimpfstoff zum Radar: Erfindungen aus dem Zweiten Weltkrieg