
Österreich tritt am Montag, 22. November in einen vorübergehenden Lockdown ein, die sich auf die Informationen hier auswirken kann. Mehr dazu erfahren Sie hier.
COVID 19 und Wien
Covid 19 und Wien: Dezember steht vor der Tür, Adventsatmosphäre ist in der Stadt trotz Corona zu spuren. Aber die Situation ist immer noch weit von „normal“. Wir haben versucht, unseren Lesern einen Überblick der derzeit gültigen Corona-Regeln in Wien zu verschaffen.
[Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre COVID-Informationen von offiziellen Websites erhalten, insbesondere von den Websites der Wiener und österreichischen Behörden. Info-wien.at ist keine offizielle Informationsquelle, sondern eine unabhängige Inhaltswebsite/ein Blog, die von einer Privatperson betrieben wird.]
Österreich bekämpft COVID durch verschiedene Vorschriften. Das Folgende ist unsere Interpretation von nur ein oder zwei der vorherrschenden COVID-Regeln, die für Wien-Besucher von besonderem Interesse sind, aber dies ist kein Ersatz für offizielle Informationen.
Informieren Sie sich also auf den offiziellen Websites über die neuesten Informationen zu COVID in Wien und Österreich sowie über aktuelle, detaillierte Informationen zu COVID-bezogenen Vorschriften, insbesondere Sperrregeln für Ungeimpfte und die spezifischen Anforderungen für die Zählung als 2G, 2G+, vollständig geimpft, an COVID erkrankt und PCR getestet. Zu den Optionen gehören:
- Website der Stadtverwaltung: Wiens offizielle Info zu COVID, die auch die eigenen lokalen Anforderungen der Stadt abdeckt, die in der Regel strenger waren als die nationalen
- Tourismusbüro der Stadt Wien: Informationen für Reisende
Diese Links werden nur aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt, nicht als Billigung. Überprüfen Sie auch:
- Offizielle Veranstaltungs-, Service- und Standort-Websites (insbesondere für Informationen zu Eintritts- und Verhaltensanforderungen für Besucher)
- Reisehinweisseiten Ihrer Regierung (insbesondere zu eventuellen Einschränkungen und Auflagen bei der Einreise nach Österreich und der Rückkehr aus Österreich)
Die gesamte touristische Infrastruktur – Hotels, Restaurants, Kaffeehäuser, Museen, Zoos, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Opernhäuser usw. – darf in Wien geöffnet werden. Auch kulturelle und sportliche Veranstaltungen finden statt. Die lokalen Weihnachtsmärkte dürfen beginnen.
Viele Dienstleistungen, Orte und Aktivitäten sind hier jedoch gesetzlich (oder nach eigenem Ermessen) auf Gäste, Besucher etc. beschränkt, die bestimmte COVID-Status- und Verhaltensanforderungen erfüllen. Und alles unterliegt natürlich zukünftigen Änderungen der COVID-Bestimmungen.
Zum Beispiel gilt ab dem 15. November eine Sperrung für Erwachsene und ältere Kinder, die weder vollständig geimpft sind noch sich kürzlich von COVID erholt haben (was die Leute als „Sperrung für Ungeimpfte“ bezeichnen). Dies wird nach derzeitiger Planung mindestens bis zum 24. November dauern.
Viele Aktivitäten, Dienstleistungen und Orte (einschließlich Hotels und Restaurants) waren bereits gesetzlich auf Gäste, Besucher usw. beschränkt, die entweder „vollständig geimpft“ oder „zertifiziert nach einer kürzlich erfolgten COVID-Infektion genesen“ (lokal als „2G“ bekannt) sind.
Wien führt gegen Ende dieser Woche auch neue Regeln für Veranstaltungen (ab 25 Personen) und Orte wie Nachtclubs und Diskotheken ein, bei denen Sie zusätzlich zur Impfung oder Genesung (lokal als „2G+“ bekannt) einen negativen PCR-Test benötigen. ).
Wie oben erwähnt, überprüfen Sie offizielle Websites und offizielle Informationsquellen auf Einzelheiten, Definitionen, Einschränkungen und Ausnahmen (z. B. für bestimmte Altersgruppen) oder Änderungen.
Beachten Sie, dass seit einiger Zeit auch verschiedene Standorte und Dienste (z.B. Gastronomie und viele Veranstaltungen) zur Erfassung Ihrer Kontaktdaten erforderlich sind.
Eine wichtige Verhaltensanforderung ist, dass in Wien in vielen Situationen Gesichtsmasken vorgeschrieben sind. Zum Beispiel bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Taxis. Viele andere Standorte können sie ebenfalls verlangen (oder darauf bestehen). Die Vorschriften verlangen derzeit die Verwendung von FFP2-Standardmasken, wo Maskenpflicht besteht. Überprüfen Sie auch hier offizielle Websites und offizielle Informationsquellen für die Details und etwaige Ausnahmen und neue Änderungen der Maskenregeln. Meiner Erfahrung nach ist die Maskenpflicht in der Stadt extrem hoch.
Eine wichtige Voraussetzung für den COVID-Status betrifft das, was wir das G-Status-System nennen könnten. Die „drei G“ sind:
- „Genesen“: zertifiziert als genesen von einer COVID-Infektion in den letzten 6 Monaten
- „Getestet“: ein zeitnahes und gültiges negatives COVID-Testergebnis mit einem zugelassenen Test haben
- „Geimpft“: vollständig geimpft mit einem zugelassenen Impfstoff (mit klaren Definitionen, wann Sie als vollständig geimpft gelten und wann dieser Status abläuft)
Überprüfen Sie offizielle Websites und offizielle Informationsquellen für Details, Statusdefinitionen (z. B. wann Sie als vollständig geimpft oder genesen gelten und wie Sie dies nachweisen, Gültigkeitsdauer der Testergebnisse), wann und wo sie zutreffen, Ausnahmen, was tun, wenn Sie testen COVID positiv usw.
Die wichtigsten verschiedenen Stufen der Statusanforderungen sind:
- 3G: Sie müssen mindestens eine der oben genannten Anforderungen erfüllen
- 2.5G: wie 3G, jedoch gelten nur zugelassene, valide und zeitnahe PCR-Tests als Nachweis eines negativen Testergebnisses
- 2G: Sie müssen wie oben vollständig geimpft oder als genesen zertifiziert sein
- 2G+: wie 2G, aber zusätzlich ist ein gültiger, negativer, rechtzeitiger PCR-COVID-Test erforderlich
Wir haben, was die Medien als „Lockdown für Ungeimpfte“ bezeichnen. Ab 15. November ist 2G also weitgehend Pflicht für eine Vielzahl von Dienstleistungen, Orten und Aktivitäten (einschließlich beispielsweise Hotels, Friseure, Restaurants, Bars, Konzerthallen, Museen und nicht unbedingt erforderliche Geschäfte im Rahmen strenger Ausgangssperren für Nicht-2G-Leute).
Überprüfen Sie erneut die offiziellen Websites und offiziellen Informationsquellen auf Sperr- und 2G-Details, Definitionen und alle gültigen Ausnahmen und Änderungen dieser Situation.
Zum Redaktionsschluss haben die Wiener Behörden die Absicht bekundet, gegen Ende dieser Woche (genaues Datum bei Redaktionsschluss unbekannt) in der Stadt 2G+ für die Nachtgastronomie einzuführen B. Nachtclubs, bestimmte Bars und Diskotheken) und für Veranstaltungen mit 25 oder mehr Personen (z.B. Kinos, Theater, Opernhäuser, Fußballspiele…). Erkundigen Sie sich auch hier bei offiziellen Websites und offiziellen Informationsquellen nach den neuesten Informationen sowie nach Details, Definitionen usw., auch nach Informationen zu PCR-Testeinrichtungen in der Stadt (von denen es viele gibt, einige kostenlos), falls Sie diese benötigen.
WEIHNACHTSMÄRKTE IN WIEN WÄHREND COVID
Besucher von Weihnachtsmärkten unterliegen selbstverständlich auch den geltenden COVID-Status-Anforderungen. Wie das in der Praxis aussieht, kann von Markt zu Markt unterschiedlich sein. Märkte können beispielsweise ihren gesamten oder einen Teil ihres Marktes einschließen (insbesondere dort, wo Speisen und Getränke vor Ort konsumiert werden) und Zugangskontrollen haben. Überprüfen Sie ihre Websites für Details.
Informieren Sie sich auch hier auf offiziellen Websites über die neuesten Details und das Kleingedruckte zur COVID-Situation und zu vorherrschenden und bevorstehenden Vorschriften und wann und wo sie gelten. Beachten Sie auch, dass für einige wenige Orte, Dienstleistungen und/oder Veranstaltungen eigene Zugangsvoraussetzungen gelten können, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen.