HITLERGRUß – STRAFE FÜR STADIEN
Wegen des „Hitlergrußes“ wird er die Stadien lebenslang nicht betreten können

Ein Anhänger von Rapid Wien, einem der bedeutendsten Fußballvereine Österreichs, sei wegen des „Hitlergrußes“ während des Spiels und der Nazi-Propaganda auf seinem Social-Media-Account zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.
In den Nachrichten in der ÖSTERREICH-Presse hieß es, der Fall, der mit der Begründung verhandelt wurde, ein 39-jähriger Fan habe während des Spiels wiederholt den Hitlergruß ausgesprochen und über seinen Social-Media-Account Nazi-Propaganda gemacht, in einem Match am 13. August letzten Jahres von der Rapid Wien Fußballmannschaft gespielt wurde, wurde abgeschlossen.
Den Nachrichten zufolge soll in der Stellungnahme des Wiener Staatsgerichts berichtet worden sein, dass die bereits mehrfach mit Geldstrafen belegte Person bei einem Spiel im Gerhard Hanappi-Stadion des Rapid Wien mehrmals den Hitlergruß ausgesprochen habe Mannschaft, und diese Situation wurde durch die Kameraaufnahmen des Stadions erkannt.
ER DARF DIE STADIEN NICHT WIEDER BETRETEN
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass er neben einer Haftstrafe von 18 Monaten auch mit einem lebenslangen Zutrittsverbot für Stadien des Landes bestraft wurde.
Die Person, deren Identität nicht bekannt ist, gab bei einem Wettbewerb am 13. August 2016 den Hitlergruß und teilte auf seinem Social-Media-Account auch „Lieber Adi (Adolf Hitler), Hallo 88“ zu Hitlers Geburtstag.
In der Nazi-Literatur heißt es, dass die beiden Zahlen 8 zwei Buchstaben H im Alphabet entsprechen, was „Heil Hitler“ (Es lebe Hitler) bedeutet.
Was ist eigentlich der Hitlergruß?
Der Hitlergruß ist auch als Nazigruß bekannt und eine Form des Grußes, die von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angenommen wurde, um ihrem Führer Adolf Hitler Gehorsam zu zeigen und Dankbarkeit für die deutsche Nation und die Kriegsanstrengungen auszudrücken.
Der Hitlergruß war im Sozialverhalten von Zivilisten und Wehrmachtsangehörigen obligatorisch. Es war der Ausdruck einer Persönlichkeitssekte in der Zeit des Dritten Reiches. Die Verwendung dieses Grußes ist derzeit in Deutschland, der Slowakei und Österreich strafbar. In Kanada, der Tschechischen Republik, Frankreich, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Russland ist der Hitlergruß illegale Hassreden, wenn er zur Verbreitung der Nazi-Ideologie verwendet wird.