Österreich Lockdown: Ab 22. November Lockdown für alle in ganz Österreich
Ab Montag tritt in ganz Österreich ein harter Lockdown in Kraft. Dieser soll 20 Tage lang dauern, wie die Regierung bekanntgegeben hat.

Die Bundesregierung hat am 19.11.2021 bundesweit geltende Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie angekündigt.
Ab 22. November gilt für Österreich Lockdown für alle, unabhängig davon, ob Sie geimpft sind oder nicht. Die Behörden haben angegeben, dass diese Sperrung für alle 20 Tage dauern wird. Aber wir leben in unsicheren Zeiten.
Österreich Lockdown: Diese Sperrung beinhaltet eine 24-Stunden-Ausgangssperre (mit einigen Ausnahmen). Restaurants, Märkte, Museen, nicht unbedingt notwendige Geschäfte etc. sind in dieser Zeit nicht geöffnet.
Sobald die Sperrung für alle endet, besteht die erklärte Absicht darin, diese Sperre für diejenigen fortzusetzen, die sich nicht als vollständig geimpft oder zertifiziert von einer kürzlich erfolgten COVID-Infektion erholt qualifizieren.
Alles unterliegt zukünftigen Änderungen der COVID-Bestimmungen.
Österreich Lockdown: Harter Lockdown endet für Geimpfte am 13. Dezember
Vor dem Österreich Lockdown für alle (und wahrscheinlich danach) sind viele Dienstleistungen, Orte und Aktivitäten hier in Wien und ganz Österreich gesetzlich (oder nach eigenem Ermessen) auf Gäste, Besucher usw. beschränkt, die bestimmte COVID-Status- und Verhaltensanforderungen erfüllen.
So gilt beispielsweise bereits ein Lockdown in Österreich für Erwachsene und ältere Kinder, die weder vollständig geimpft sind noch kürzlich von COVID genesen sind (was die Leute als „Lockdown für Ungeimpfte“ bezeichnen). Wie bereits erwähnt, haben die Behörden den Wunsch signalisiert, dies nach dem Ende der Sperrung für alle in irgendeiner Form fortzusetzen.
Ausgangssperre in ganz Österreich:
Österreich Lockdown: Es gilt eine ganztägige „Ausgangssperre“ (0-24 Uhr). Für alle Personen (geimpft/genesen und ungeimpft) ist das Verlassen der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig:
- zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen)
- für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
- zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spaziergänge, Joggen etc.)
- zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen (inkl. Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper, mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden)
- zur Teilnahme an Wahlen
- zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von bestimmten ausgenommen Betriebsstätten (z.B. Lebensmittelhandel)
- zur Teilnahme an bestimmten erlaubten Zusammenkünften
Betretungsverbote für Betriebsstätten:
Österreich Lockdown: Es gilt ein Eintrittsverbot für Betriebsstätten der Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Sportstätten (bis auf wenige Ausnahmen).
Handelsbetriebe dürfen ebenfalls nicht mehr betreten werden, bis auf wenige Ausnahmen, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Weiterhin geöffnet bleiben daher insbesondere:
Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Kfz-Werkstätten etc.
Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen .
Veranstaltungen:
Es ist nicht zugelasen, an Zusammenkünften bzw. Veranstaltungen teilzunehmen (bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. Begräbnisse).
Arbeitsorte:
Die 3G-Regelung am Arbeitsort gilt weiter. Für Arbeitnehmer wird Home-Office empfohlen.
Am Arbeitsplatz gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt nicht, wenn es keinen physischen Kontakt zu anderen Personen gibt oder das Infektionsrisiko durch sonstige Schutzvorrichtungen minimiert werden kann.
Impfoffensive und Impfpflicht in Österreich:
Spätestens am 1. Februar 2022 soll eine allgemeine bundesweite Impfpflicht gelten.
Schulen in Österreich:
Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Appell der Bundesregierung und Landeshauptleute die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen, sofern dies möglich ist.
Hinweis: Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Auf den offiziellen Websites und offiziellen Informationsquellen finden Sie die neuesten Informationen zu Sperren und G-Details, Definitionen sowie gültige Ausnahmen und Änderungen der Situation. Auch für Informationen zu PCR-Testeinrichtungen in der Stadt (von denen es viele gibt, einige kostenlos), falls Sie diese benötigen.
Mehr zu den Maßnahmen in Wien vor dem Lockdown erfahren Sie hier.