Verordnung geändert: Skifahren im Lockdown erlaubt

Seilbahnen dürfen auch während des Lockdowns von geimpften oder genesenen Personen benutzt werden. Skifahren im Lockdown ist erlaubt.
Auch während der Blockade können die Österreicher das Skifahren genießen. Dies wird durch Änderungen des Verordnungsentwurfs erreicht, der die Rahmenbedingungen für das öffentliche Leben in den nächsten drei Wochen festlegt. Bisher durfte die Seilbahn nur für den beruflichen Bedarf bzw. für berufliche Zwecke genutzt werden.
Vor der endgültigen Fassung des Reglements können sich Skibegeisterte nur für den Tourenskilauf entscheiden, denn während dieser Sperrzeit darf auch im Freien „entspannt“ werden. So ist beispielsweise auch Joggen oder Walken möglich.
Jetzt stehen sie auch allen anderen offen: Wenn sie sich impfen lassen oder sich erholen, können sie auch andere Outdoor-Sportanlagen betreten, wo verschiedene Sportarten nur mit Angehörigen oder „wichtigen Betreuern“ ausgeübt werden dürfen und kein Körperkontakt erlaubt ist. Dies deutet darauf hin, dass auch die Eisbahn geöffnet bleiben kann. Gleiches gilt für Tennis- oder Golfplätze, auch wenn diese zu dieser Jahreszeit nicht frequentiert werden.
Autokinos erlaubt
Schließlich sollen auch Besuche von Autokinos erlaubt sein. Denn in den heute vom Hauptausschuss verabschiedeten Regelungen können Sie, wenn Sie mit mehrspurigen Fahrzeugen Theater, Konzertsäle und Arenen, Kinos, Varietés sowie Gesangs- und Tanzsäle nutzen, an Aktivitäten teilnehmen.
Auch sportliche Top-Events sind möglich, natürlich gibt es keine Zuschauer. Gleiches gilt für Treffen der „unbedingt notwendigen beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Erzielung der notwendigen Integrationsmaßnahmen und Berufsabschlussprüfungen“, wenn diese nicht digital zu erbringen sind. So können beispielsweise Integrationskurse für Flüchtlinge angeboten werden.